Ja, als Influencer kannst du Kleinunternehmer sein, wenn du die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung einhältst. Seit 2025 darf dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betragen und im laufenden Jahr höchstens 100.000 €. Dann weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.
Viele Creator starten mit kleinen Einnahmen aus ersten Kooperationen, Affiliate-Links oder Produktlieferungen. Schnell stellt sich die Frage, ob und wie die Umsatzsteuer eine Rolle spielt. Die Kleinunternehmerregelung kann den Einstieg vereinfachen, hat aber klare Grenzen und Folgen, die du kennen solltest.
Was bedeutet Kleinunternehmerregelung für Influencer?
Die Kleinunternehmerregelung befreit dich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer. Du stellst Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, führst sie nicht ans Finanzamt ab und gibst in der Regel keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Das spart Verwaltungsaufwand, besonders am Anfang.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Regelung betrifft die Umsatzsteuer. Die Einkommensteuer auf deinen Gewinn und die Frage, ob du ein Gewerbe anmelden musst, sind davon getrennt. Auch als Kleinunternehmer bist du in der Regel unternehmerisch tätig, musst deine Einnahmen erfassen und im Rahmen deiner Steuererklärung angeben. Zur Frage von Gewerbe und Impressum findest du mehr im Ratgeber zu Gewerbe und Impressum für Influencer.
Kann ich als Influencer Kleinunternehmer sein?
Grundsätzlich ja, wenn du in Deutschland unternehmerisch tätig bist und die Umsatzgrenzen einhältst. Es kommt nicht darauf an, ob du Influencer, Creator oder Content Creator genannt wirst, sondern darauf, wie hoch dein Umsatz ist und ob du die Regelung nutzen möchtest.
Die Teilnahme ist freiwillig. Du kannst auch auf die Regelung verzichten und regulär Umsatzsteuer ausweisen. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Ausgaben mit Umsatzsteuer hast, etwa für Equipment, und dir die Vorsteuer erstatten lassen möchtest. Als Kleinunternehmer ist das nicht möglich. Ob sich ein Verzicht lohnt und wie lange du daran gebunden bist, besprichst du am besten mit einer Steuerberatung.
Auch dein Wohnsitz und der Sitz deiner Auftraggeber können eine Rolle spielen. Bei Kooperationen mit Marken aus dem Ausland oder bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands gelten teils andere Regeln. Mehr zum Thema findest du im Ratgeber zu Kooperationen mit internationalen Marken.
Welche Grenzen gelten seit 2025?
Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Dein Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen, und im laufenden Jahr darf er höchstens 100.000 € erreichen. Beide Bedingungen müssen zusammenpassen. Früher galten niedrigere Werte und andere Bezugsgrößen, deshalb sind ältere Artikel nicht mehr zuverlässig.
Entscheidend ist der Umsatz, nicht der Gewinn. Deine Betriebsausgaben werden also nicht abgezogen, wenn du prüfst, ob du unter der Grenze liegst. Wer im Vorjahr knapp darunter lag, sollte im laufenden Jahr genau mitrechnen.
Besonders im Gründungsjahr ist die Rechnung etwas anders, weil es kein Vorjahr gibt. Welche Werte dann konkret maßgeblich sind und wie du Umsätze hochrechnest, klärst du im Einzelfall mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Auf Rechnungen als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und nennst stattdessen einen Hinweis auf die Befreiung. Üblich ist ein Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Zusätzlich gelten die üblichen Pflichtangaben einer Rechnung, etwa Name und Anschrift, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Betrag.
Ein häufiger Fehler: Wer Umsatzsteuer offen ausweist, obwohl er Kleinunternehmer ist, schuldet diesen Betrag unter Umständen trotzdem dem Finanzamt. Achte also darauf, dass Rechnungsvorlage und Status zusammenpassen. Eine ausführliche Anleitung zum Aufbau bekommst du im Ratgeber zum Rechnungschreiben als Influencer.
Zählen Sachzuwendungen und Produkte zum Umsatz?
Ja, Sachzuwendungen können zum Umsatz zählen. Wenn du für einen Beitrag Produkte, Reisen oder Services erhältst und dafür eine Leistung erbringst, handelt es sich um einen Tausch. Der Wert der Gegenleistung kann als Entgelt gelten und damit bei der Umsatzgrenze mitgerechnet werden.
Gerade bei Barter-Kooperationen unterschätzen viele Creator diesen Punkt. Ein hochwertiges Produkt, ein Hotelaufenthalt oder ein Gerät kann schnell einen relevanten Wert haben. Wie der Wert zu bestimmen ist und ob eine Zuwendung als Gegenleistung oder als reines Geschenk gilt, hängt vom Einzelfall ab. Hintergründe dazu findest du in den Ratgebern zu Barter und bezahlter Kooperation und zur Versteuerung von Produktkooperationen.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Wenn du die Grenzen überschreitest, wirst du umsatzsteuerpflichtig. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, gilt die Regelung nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr für den Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Ab diesem Umsatz musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Lagst du im Vorjahr über 25.000 €, giltst du im Folgejahr nicht mehr als Kleinunternehmer.
Praktisch bedeutet das: Du musst Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben, Voranmeldungen abgeben und die Preise gegenüber Marken gegebenenfalls anders kalkulieren. Bei Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist das meist unproblematisch, weil sie die Umsatzsteuer zurückerhalten. Trotzdem solltest du das früh in deinen Honoraren berücksichtigen, damit am Ende nicht ein Teil deines Honorars an die Steuer geht. Tipps zur Preisgestaltung gibt dir der Ratgeber zum Festlegen von Influencer-Preisen.
Sobald du dich der Grenze näherst, ist ein Gespräch mit einer Steuerberatung sinnvoll. So bleibt Zeit, Buchhaltung, Rechnungsvorlagen und Preise rechtzeitig anzupassen.
Was sollte ich im Alltag beachten?
Führe von Anfang an eine saubere Übersicht über alle Einnahmen, auch über Sachwerte, Affiliate-Auszahlungen und Zahlungen von Plattformen. So erkennst du früh, wo du im Jahr stehst, und kannst Fragen des Finanzamts leichter beantworten. Hilfreiche Grundlagen zur Organisation findest du im Ratgeber zur Buchhaltung für Creator.
Bei Verträgen lohnt es sich, den Status klar zu benennen. Marken wissen dann, ob sie mit oder ohne Umsatzsteuer rechnen müssen. Wenn du dich beim Wechsel zwischen Hobby, Nebenberuf und Vollzeit unsicher fühlst, hilft ein Blick darauf, wie sich deine Einnahmen entwickeln. Als Talentagentur mit Sitz in Dubai begleiten wir bei TrueTalent Management Creator bei der Strukturierung ihrer Zusammenarbeit mit Marken, steuerliche Fragen beantwortet aber ausdrücklich eine Steuerberatung.
Wie geht es für dich weiter?
Wenn du als Creator deine Zusammenarbeit mit Marken professionell aufstellen möchtest, findest du auf der Seite Für Creator einen Überblick, wie wir dich unterstützen können. Bei konkreten Fragen kannst du uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen.
Häufige Fragen
Kann ich als Influencer Kleinunternehmer sein?
Ja, wenn du unternehmerisch tätig bist und die Umsatzgrenzen einhältst. Seit 2025 darf dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € betragen. Die Nutzung ist freiwillig.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?
Nein. Du weist keine Umsatzsteuer aus und ergänzt einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, üblicherweise mit Verweis auf § 19 UStG. Die übrigen Pflichtangaben einer Rechnung gelten weiterhin.
Zählen Produkte und Sachzuwendungen zur Umsatzgrenze?
Sie können zählen, wenn sie die Gegenleistung für deine Leistung sind. Dann gilt ihr Wert als Entgelt. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, klärst du am besten mit einer Steuerberatung.
Was passiert, wenn ich die 25.000 € überschreite?
Wenn dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 € lag, bist du im Folgejahr nicht mehr Kleinunternehmer und musst Umsatzsteuer ausweisen. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, wirst du ab diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig.
Brauche ich eine Steuerberatung als Influencer?
Verpflichtend ist sie nicht. Sie ist aber empfehlenswert, besonders bei Sachzuwendungen, Auslandsbezug oder wenn du dich der Umsatzgrenze näherst. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung.
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