Viele Kooperationen beginnen mit ein paar freundlichen Nachrichten und einer Zusage per Direktnachricht. Das funktioniert, bis etwas schiefgeht: Ein Video erscheint später als geplant, die Marke möchte den Inhalt plötzlich als Anzeige schalten, oder die Zahlung lässt auf sich warten. Ein schriftlicher Influencer-Vertrag verhindert solche Situationen, weil er festhält, was beide Seiten vereinbart haben. Dieser Ratgeber zeigt, welche Punkte hineingehören. Er gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; bei größeren oder ungewöhnlichen Vereinbarungen sollten Sie den Vertrag fachkundig prüfen lassen.
Warum ein schriftlicher Vertrag sinnvoll ist
Ein Vertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Professionalität. Er zwingt beide Seiten, vor dem Start über die Details zu sprechen, und schafft eine gemeinsame Grundlage, auf die man sich später berufen kann. Für Marken bedeutet das Planungssicherheit, für Creator Sicherheit bei Vergütung und Rechten.
Auch bei kleinen Kooperationen lohnt sich zumindest eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, die die wichtigsten Punkte zusammenfasst. Bei größeren Kampagnen oder längeren Partnerschaften ist ein ausführlicher Vertrag üblich.
Die wichtigsten Vertragsinhalte
Vertragsparteien. Vollständige Namen und Anschriften, bei Unternehmen die korrekte Firmierung. Arbeitet ein Management für den Creator, sollte klar sein, wer Vertragspartner ist.
Leistungsumfang. Welche Inhalte werden erstellt, auf welcher Plattform, in welchem Format und in welcher Anzahl? „Ein Reel und drei Storys auf Instagram“ ist besser als „Bewerbung des Produkts“.
Termine. Datum oder Zeitraum der Veröffentlichung, Fristen für Entwürfe und für die Rückmeldung der Marke. Auch die Frage, wie lange ein Beitrag online bleiben soll, gehört hierher.
Abstimmung und Änderungen. Wie viele Abstimmungsrunden sind vorgesehen, und worauf beziehen sich Änderungswünsche? Sinnvoll ist, dass Änderungen sich am Briefing orientieren und den Stil des Creators respektieren.
Vergütung. Höhe des Honorars, ob zuzüglich Umsatzsteuer, wann und wie gezahlt wird, und gegebenenfalls Umsatzbeteiligungen über Rabattcodes oder Links. Ein klares Zahlungsziel erspart später Diskussionen.
Nutzungsrechte. Darf die Marke den Inhalt reposten, als Anzeige schalten, auf der Website verwenden oder bearbeiten? Für wie lange, auf welchen Kanälen und in welchem Gebiet? Dieser Punkt ist so wichtig, dass wir ihm einen eigenen Ratgeber gewidmet haben: Nutzungsrechte bei Influencer-Content.
Exklusivität. Verzichtet der Creator für einen bestimmten Zeitraum auf Kooperationen mit Wettbewerbern? Dann sollten Zeitraum und Wettbewerber möglichst genau beschrieben sein, denn Exklusivität hat einen eigenen Wert.
Kennzeichnung. Wer ist dafür verantwortlich, dass der Inhalt korrekt als Werbung gekennzeichnet wird, und in welcher Form? Hintergründe dazu im Beitrag Werbekennzeichnung auf Instagram und TikTok.
Regeln für den Fall, dass etwas schiefgeht
Ausfall und Verschiebung. Was passiert, wenn der Creator krank wird oder die Marke den Termin verschieben möchte? Eine faire Regelung sieht einen Ersatztermin vor, bevor über Kürzungen gesprochen wird.
Rücktritt und Kündigung. Unter welchen Bedingungen können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten, und was ist dann bereits geleistete Arbeit wert?
Inhaltliche Grenzen. Viele Verträge enthalten Klauseln für den Fall, dass eine Seite dem Ansehen der anderen schadet. Solche Klauseln sollten klar formuliert und nicht einseitig sein.
Vertraulichkeit. Konditionen und interne Informationen bleiben zwischen den Parteien.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Welches Recht gilt, und wo werden Streitigkeiten im Zweifel geklärt? Gerade bei Kooperationen über Ländergrenzen hinweg ist das wichtig.
Typische Fehler in Influencer-Verträgen
Häufig sind Nutzungsrechte zu weit gefasst, etwa „zeitlich unbegrenzt auf allen Kanälen“, ohne dass das im Honorar berücksichtigt ist. Ebenso verbreitet sind unklare Leistungsbeschreibungen, fehlende Fristen für die Rückmeldung der Marke und Exklusivitätsklauseln, die ganze Branchen ausschließen. Für Creator ist außerdem wichtig, dass im Vertrag steht, wann gezahlt wird. Wie die Abrechnung danach korrekt läuft, zeigt der Ratgeber Influencer-Rechnung schreiben.
Verträge mit TrueTalent
TrueTalent Management betreut Creator aus Fitness, Lifestyle und Mode. Für jede Kooperation setzen wir einen schriftlichen Vertrag auf, der Leistungen, Termine, Vergütung, Nutzungsrechte und Kennzeichnung klar regelt. Danach übernehmen wir Rechnungsstellung und Zahlungsüberwachung über unser eigenes Portal. Marken finden unsere Talents hier, Creator erfahren mehr über uns.
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Häufige Fragen
Reicht eine Zusage per Direktnachricht?
Rechtlich kann auch eine formlose Absprache bindend sein. Sie ist aber schwer nachzuweisen und lässt viele Fragen offen. Mindestens eine schriftliche Zusammenfassung per E-Mail ist deshalb sinnvoll.
Wer erstellt den Influencer-Vertrag?
Das kann die Marke, ihre Agentur oder das Management des Creators sein. Entscheidend ist, dass beide Seiten den Vertrag lesen und offene Punkte vor der Unterschrift klären.
Sollte ich einen Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
Bei hohen Beträgen, langen Laufzeiten, umfangreichen Nutzungsrechten oder Exklusivität ist eine fachkundige Prüfung empfehlenswert. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Was gilt, wenn im Vertrag nichts zu Nutzungsrechten steht?
Dann ist unklar, was die Marke mit dem Inhalt tun darf, und es drohen Streitigkeiten. Nutzungsrechte sollten deshalb immer ausdrücklich geregelt werden.
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